Verpackungen (gewerblich)

Gemäß der Verpackungsverordnung des Bundes müssen im Gewerbe die Verpackungen ohne den "Grünen Punkt" selbst in die Verwertung gegeben werden bzw. müssen vom Lieferanten oder Hersteller zurückgenommen werden.

Tipp: Verzichten Sie auf Einwegverpackungen. Gegenstände, die keine Verpackungen sind, werden nicht mitgenommen, z. B. Abdeckfolien, Kunststoffschüsseln, Schaumstoffe, Spielzeug, Styropordämmplatten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

gesondert zu entsorgender Abfall

Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!

Privat

Telefon: 05551-708-162

Gewerbe

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Frau Petra Schmalle

Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
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Abfallvermeidungstipp

Wasser bei Maschinenwäsche sparen

  • Waschmaschine voll beladen, um Energie und Wasser zu sparen
  • Einstellung der Waschmaschine auf die passende Wäschemenge anpassen
  • Verwendung von Waschprogrammen mit geringerem Wasserverbrauch
  • Vermeidung von Überdosierung von Waschpulver, um Verunreinigungen in der Waschmaschine zu vermeiden
  • Verwendung von Wasserstopp-Funktionen, wenn möglich
  • Überlegen ob gering verschmutzte Wäsche auch ohne Vorwäsche gereinigt werden kann

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