Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide)

…sind biologisch aktive chemische Verbindungen zur Abtötung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, insbesondere von Unkräutern.
Sie enthalten giftige und umweltschädliche Inhaltsstoffe.
Sie sind auf befestigten oder versiegelten Flächen grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Gartenwege, Terrassen und Garageneinfahrten, da sie über die Gullys direkt ins Gewässer gelangen.

Schadstoffhaltige Abfälle

umweltgefaehrdendSchadstoffe gefährden Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die Luft. Bitte entsorgen Sie schadstoffhaltige Abfälle auf keinen Fall in die Restmülltonne.

Für die Bürger*innen des Landkreises besteht die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben.

Tipp: Geben Sie biologischen Alternativen, wo immer möglich, den Vorzug. Bedenken Sie: Lösungsmittel lösen Allergien aus, Schwermetalle erhöhen das Krebsrisiko, Kohlenstoffdioxid begünstigt den Treibhauseffekt, FCKW zerstört die Ozonschicht.

Feste Annahmestellen

Für die Bürger*innen des Landkreises besteht die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben.
Außerhalb der Schadstofftouren nehmen folgende Geschäfte im Landkreis Schadstoffe an siehe Link

 

Schadstoffmobil

SchadstoffmobilIm Rahmen der Schadstoffsammlung werden auch defekte Elekro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm angenommen.

Welche Schadstoffe werden angenommen?

Bei der Schadstoffsammlung werden zahlreiche Schadstoffarten angenommen:

  • Farben und Lacke (Gebinde mit flüssigen Restmengen, keine Binderfarben
  • Holzschutzmittel
  • Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel
  • Quecksilber (z. B. aus Thermometern)
  • Lösemittel, Kleberreste, Säuren und Laugen, Beizmittel, Ammoniak, Laborchemikalien, Fotochemikalien
  • Fette und Wachse (flüssig und pastös), ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)
  • PCB-haltige Kondensatoren (bis zu 1 kg pro Stück)
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest)
  • Spraydosen (nur mit Restinhalten der o.g. Stoffe)
  • Gerätebatterien und -akkumulatoren (keine Autobatterien) und Akkus aus Elektrowerkzeugen
  • Elektrokleingeräte

Der Handel ist verpflichtet, Gerätebatterien und -akkumulatoren kostenlos zurückzunehmen.

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Frau Petra Schmalle

Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
Telefon: 05551 708162
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Abfallvermeidungstipp

Filterkaffee statt Kapseln

Filterkaffee verbraucht etwa 16 Mal weniger Verpackungsmaterial als Kapseln. Allein in Deutschland entstehen durch Kaffeekapseln aus Aluminium 8.000 Tonnen Verpackungsmaterial.

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