Lacke

Farben und Lacke enthalten oft u. a. giftige Lösemittel, die in die Luft entweichen. Verwenden Sie weniger schädliche Farben und Lacke mit dem blauen Umweltengel. Kaufen Sie nur die wirklich erforderliche Menge.

Tipp: In die Schadstoffsammlung gehören nur lösemittelhaltige Farben und Lacke, wenn Sie flüssig sind. Bei vollständig ausgehärteten Farben sind die schädlichen Lösemittel bereits entwichen. Sie gehören dann in den Restabfallbehälter und nicht zur Schadstoffsammlung.

Schadstoffhaltige Abfälle

umweltgefaehrdendSchadstoffe gefährden Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die Luft. Bitte entsorgen Sie schadstoffhaltige Abfälle auf keinen Fall in die Restmülltonne.

Für die Bürger*innen des Landkreises besteht die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben.

Tipp: Geben Sie biologischen Alternativen, wo immer möglich, den Vorzug. Bedenken Sie: Lösungsmittel lösen Allergien aus, Schwermetalle erhöhen das Krebsrisiko, Kohlenstoffdioxid begünstigt den Treibhauseffekt, FCKW zerstört die Ozonschicht.

Feste Annahmestellen

Für die Bürger*innen des Landkreises besteht die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben.
Außerhalb der Schadstofftouren nehmen folgende Geschäfte im Landkreis Schadstoffe an siehe Link

 

Schadstoffmobil

SchadstoffmobilIm Rahmen der Schadstoffsammlung werden auch defekte Elekro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm angenommen.

Welche Schadstoffe werden angenommen?

Bei der Schadstoffsammlung werden zahlreiche Schadstoffarten angenommen:

  • Farben und Lacke (Gebinde mit flüssigen Restmengen, keine Binderfarben
  • Holzschutzmittel
  • Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel
  • Quecksilber (z. B. aus Thermometern)
  • Lösemittel, Kleberreste, Säuren und Laugen, Beizmittel, Ammoniak, Laborchemikalien, Fotochemikalien
  • Fette und Wachse (flüssig und pastös), ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)
  • PCB-haltige Kondensatoren (bis zu 1 kg pro Stück)
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest)
  • Spraydosen (nur mit Restinhalten der o.g. Stoffe)
  • Gerätebatterien und -akkumulatoren (keine Autobatterien) und Akkus aus Elektrowerkzeugen
  • Elektrokleingeräte

Der Handel ist verpflichtet, Gerätebatterien und -akkumulatoren kostenlos zurückzunehmen.

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Frau Petra Schmalle

Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
Telefon: 05551 708162
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Abfallvermeidungstipp

Leere Packungen nachfüllen

Viele Hersteller bieten Nachfüllpackungen für Produkte des täglichen Bedarfs an. Nutzen Sie dieses Angebot. Nachfüllpackungen sind häufig auch günstiger als normale Packungen.

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