Tipp: Verzichten Sie auf Billiggeräte mit versteckt eingebauten Knopfzellen.
Gerätebatterien (Trockenbatterien und Akkumulatoren) dürfen nicht in den Restabfall. Der Handel ist verpflichtet, alle Gerätebatterien kostenlos zurückzunehmen.
Tipp: Gerätebatterien aus Haushalten werden auch bei der mobilen Schadstoffsammlung angenommen.
Für diesen Gegenstand besteht eine Rücknahmepflicht durch den Handel. Geben Sie ihn dort zurück, wo sie ihn gekauft haben.
Im Rahmen der Schadstoffsammlung werden auch defekte Elekro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm angenommen.
Welche Schadstoffe werden angenommen?
Bei der Schadstoffsammlung werden zahlreiche Schadstoffarten angenommen:
- Farben und Lacke (Gebinde mit flüssigen Restmengen, keine Binderfarben
- Holzschutzmittel
- Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel
- Quecksilber (z. B. aus Thermometern)
- Lösemittel, Kleberreste, Säuren und Laugen, Beizmittel, Ammoniak, Laborchemikalien, Fotochemikalien
- Fette und Wachse (flüssig und pastös), ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)
- PCB-haltige Kondensatoren (bis zu 1 kg pro Stück)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest)
- Spraydosen (nur mit Restinhalten der o.g. Stoffe)
- Gerätebatterien und -akkumulatoren (keine Autobatterien) und Akkus aus Elektrowerkzeugen
- Elektrokleingeräte
Der Handel ist verpflichtet, Gerätebatterien und -akkumulatoren kostenlos zurückzunehmen.
Bitte senden Sie eine Nachricht an
Frau Petra Schmalle
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
Telefon: 05551 708162
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