Wenn Sie ein Fahrzeug endgültig stilllegen wollen, müssen Sie unter Vorlage eines Nachweises (über den Verbleib) bei der Zulassungsbehörde Ihr Altfahrzeug abmelden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur einem anerkannten Annahme- oder Verwertungsbetrieb überlassen.
Tipp: Bei Fragen zu Autowracks wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!
Privat
Telefon: 05551-708-162
Gewerbe
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Bitte senden Sie eine Nachricht an
Frau Petra Schmalle
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
Telefon: 05551 708162
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